Hier wird der tatsächliche Wert einer Immobilie wie Haus, Eigentumswohnung, Baugrund-stück, Industrie- und Gewerbeimmobilien und Wohnhäuser laut Liegenschaftsbewertungs-gesetz vom
Sachverständigen festgestellt.
Verkehrswertgutachten werden üblicherweise erstellt für:
- unbebaute Grundstücke
- Eigentumswohnungen und sonst. Teileigentum
- freistehende Einfamilienhäuser
- Reihenhäuser
- Doppelhaushälften
- Geschosswohnungsbauten
- Renditeobjekte
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Geschäftshäuser (Mischnutzung: Einzelhandel / Büro)
- Büroimmobilien
- Spezialimmobilien (Industrieliegenschaften, Einzelhandelsimmobilien, Hotelimmobilien, Tankstellen usw.)
Zweck eines solchen Gutachtens kann u. a. sein:
- gerichtliche und außergerichtliche Vermögensauseinandersetzungen als Basis der Immobilienbewertung
- die Beleihung zum Zwecke der Fremdfinanzierung (Beleihungswert)
- Bilanzierungsgrundlagen
- Immobilien- oder Portfolio - Ratings
- Verhandlungsgrundlage für allgemeine Immobilientransaktionen
- Entscheidungsgrundlage für den Immobilienkauf
- Bewertung des Immobilienvermögens, um es marktgerecht veräußern zu können
- Zwangsversteigerung zum Zwecke der Befriedigung von Gläubigern des Immobilien-eigentümers
- Versteigerung zur Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften oder anderen Vermö-gensgemeinschaften
- Ermittlung des Zugewinnausgleiches bei Ehescheidungen
- Ermittlung des Anfangsvermögens bei Eheschließungen mit Ehevertrag
- Ermittlung von Renditechancen geplanter Immobilienkäufe um gegenüber dem Finanz- amt die Schenkungssteuer oder Grunderwerbssteuer u.a. Steuerarten zu argumentieren